Voraussetzungen

Um am Präventivprogramm teilzunehmen, müssen erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die noch keinen Krankheitswert haben. Dazu gehören beispielsweise häufig wiederkehrende Schmerzen, beginnende psychische Belastungen sowie ernste Probleme mit Gewicht oder Stoffwechsel. 

Erste gesundheitliche Beeinträchtigungen im Sinne des Rahmenkonzepts umfassen:

  • Beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane
  • Beginnende Funktionsstörungen der inneren Organe
  • Psychische Belastungen

Als Hinweise hierfür gelten:

  • Auffällige AU-Zeiten (analog zu § 84 Abs. 2 SGB IX)
  • auffällige Medikation
  • langfristige oder wiederkehrende Schmerzproblematik
  • Probleme mit Gewicht/Ernährung oder Stoffwechsel

Gesundheitlich bedeutende Einflussfaktoren aus dem Arbeitsumfeld können sein:

  • die Arbeitsinhalte, wie Art und Umfang der Tätigkeit (z.B. starke körperliche Belastungen), psychische Belastungen sowie Verantwortung für Personen und Sachwerte 
  • die Arbeitsumgebung, beispielsweise Lärm 
  • die Arbeitsorganisation, wie Arbeitsverdichtung oder Wechselschichtarbeit 
  • Psycho-soziale Komponenten, etwa Führungsstil oder Betriebsklima 
  • die Arbeitsmittel, wie Bildschirmtätigkeit 

Zudem können relevante Einflussfaktoren auch die Verknüpfung von persönlichen und belastenden äußeren Faktoren darstellen, wie:

  • der regelmäßige Umgang mit emotional belastenden Situationen im Berufsleben
  • die Angst vor Arbeitsplatzverlust
  • schwierige persönliche Lebensumständen, wie die Pflege von Angehörigen oder private Überschuldung 

Entscheidend für den Zugang zu entsprechenden Leistungen ist, ob eine Ausgangslage vorliegt, die eine frühzeitige Intervention rechtfertigt, um einer Gefährdung der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken. 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für Fragen zu diesem Gesundheitsprogramm zur Verfügung.