Ambulante psychosomatische Rehabilitation

Sie leiden unter einer psychosomatischen Erkrankung und möchten nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Therapeuten oder Facharzt eine ambulante psychosomatische Rehabilitation beantragen? Zur Beantragung der Maßnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Vertragsarzt auf. Dieser kennt sich mit dem Procedere der Beantragung der Maßnahme aus.

Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Formen der ambulanten Rehabilitation an:

Ihr Weg zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren)

Termin beim Facharzt

Bewilligung der Maßnahme und Absprache eines Aufnahmetermins

Einladung durch das RehaCentrum Hamburg

Klärung letzter Fragen: +49 40 / 25 30 63-894

Beginn der medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren)

Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger nur zuständig ist, sofern Sie noch im Arbeitsleben stehen. Sollten Sie Rente in jeglicher Form beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung, um die Antragsformulare anzufordern. Sie finden diese auch auf der zugehörigen Homepage Ihrer Krankenversicherung.

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)

Die Medizinisch-beruflich orientierte Rehabiliation (MBOR) ist eine spezielle Form der medizinischen Rehabilitation, die darauf abzielt, die Versicherten der Deutschen Rentenversicherungsträger nach einer langen Abwesenheit am Arbeitsplatz wieder an diesen einzugliedern.

Voraussetzungen für eine Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation sind erfüllt, wenn

  1. der Versicherte mehr als 3 Monate in den letzten 12 Monaten arbeitsunfähig war oder
  2. der Versicherte arbeitslos ist und zwar seit weniger als 12 Monaten oder
  3. ein offener Antrag auf Erwerbsminderungsrente vorliegt.

Ihr Weg zur Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation

Termin beim Haus- oder Facharzt

Bewilligung der Maßnahme und Absprache eines Aufnahmetermins

Einladung durch das RehaCentrum Hamburg

Klärung letzter Fragen: +49 40 / 25 30 63-894

Beginn der MBOR-Maßnahme