Beratung / Hilfe

Antragsverfahren

Wir sind Ihnen selbstverständlich gern bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation behilflich. Die dafür benötigten Formulare finden Sie hier oder auf den Internetseiten der jeweiligen Kostenträger. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Ihnen stehen folgende Möglichkeiten offen, zu uns zu kommen

Sie befinden sich wegen einer akuten Erkrankung oder einer Operation im Krankenhaus. In diesem Fall besprechen wir gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt, ob Sie eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können. Ihr Arzt prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation mitbringen:

Wenn Sie berufstätig oder arbeitssuchend sind, stellt Ihr behandelnder Krankenhausarzt oder der Sozialdienst einen Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung bei dem zuständigen Kostenträger, in diesem Fall der Rentenversicherung. Sie kommen dann direkt aus dem Krankenhaus zu uns, der Aufnahmetermin wird vom Krankenhaus vorgegeben.

Wenn Sie bereits Rentner sind, stellt Ihr behandelnder Krankenhausarzt den Antrag auf Anschlussheilbehandlung bei Ihrer Krankenkasse. Erst wenn diese die Kostenübernahme zugesichert hat, kann der Aufnahmetermin mit uns abgestimmt werden.

Sie haben akute oder chronische Beschwerden und befinden sich in haus- oder fachärztlicher Behandlung. In diesem Fall prüft dieser, ob Ihnen eine Rehabilitation zusteht und ob die Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation erfüllt sind:

Wenn Sie berufstätig oder arbeitssuchend sind, stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt den Antrag auf Rehabilitation bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Formulare erhalten Sie hier oder auf der Internetseite der Kostenträger.

Sind sie Rentner, ist der Kostenträger für Ihre ambulante Rehabilitation Ihre Krankenversicherung. Ihr Haus- oder Facharzt fertigt mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Rehabilitation an. Hierfür benötigt er das Formular Nr. 61, welches an die Krankenkasse geschickt wird.

Danach sollten Sie innerhalb der folgenden zwei Wochen entweder einen positiven oder negativen Bescheid von der Krankenkasse erhalten. Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, vereinbaren wir einen Aufnahmetermin.

Wenn Sie privat versichert und berentet sind, sollte der Antrag frei formuliert von Ihrem Haus- oder Facharzt gestellt werden. Als Alternative können Sie sich einen Termin in der Privatsprechstunde unserer leitenden Ärzte geben lassen. Gemeinsam mit ihnen klären Sie dann alles Weitere.

Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten, leitet der zuständige Durchgangsarzt (D-Arztpraxis oder Krankenhaus) ein berufsgenossenschaftliches Rehabilitationsverfahren ein.

Nachsorge

Sie benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine Rehabilitation: Sie waren bereits einige Wochen in einer stationären Rehabilitationsklinik. Zur Sicherung des Therapieerfolges empfiehlt Ihr behandelnder Arzt eine Nachsorgebehandlung durchzuführen und stellt einen Antrag für eine Nachsorgeleistung (IRENA, RENA). Nach Bewilligung durch den Rentenversicherungsträger wird ein Aufnahmetermin vereinbart.

Auf Rezept

Ihr Arzt hat Ihnen Einzeltherapien auf Rezept verordnet: Es handelt sich um eine Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie oder logopädische Behandlung, auch dann können Sie zu uns kommen. Nach Kapazitäten geben wir Ihnen gerne Behandlungstermine. Wir haben die Möglichkeiten auch Gruppenbehandlungen anzubieten. Ein neuropsychologisches Hirnleistungstraining kann nicht durchgeführt werden.

Sport nach Schlaganfall

In der neurologischen Abteilung wurde vor Jahren ein neurologischer Sportverein (NTV) gegründet. Hier besteht die Möglichkeit, nach einem Schlaganfall, Rehabilitationssport in kleinen Gruppen durchzuführen.

In komplexen und schwierigen Fällen in Bezug auf einen Rehabilitationsantrag haben die entsprechenden Leistungsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Agentur für Arbeit) gemeinsame Servicestellen eingerichtet:

Die Mitarbeiter dort stehen Ihnen insbesondere zur Seite bei der Ermittlung / Benennung / Einschaltung des zuständigen oder leistungspflichtigen Trägers und der Antragstellung und Weiterleitung des Antrags sowie der unverzüglichen Einleitung des Rehabilitationsverfahrens oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Servicestellen finden Sie in verschiedenen Stadtteilen in Hamburg (Informationen unter DRV Bund). Die Servicestellen arbeiten mit dem Integrationsamt und den Integrationsfachdiensten zusammen, um frühzeitig bedrohte Arbeitsverhältnisse erkrankter oder behinderter Arbeitnehmer durch geeignete Maßnahmen zu erhalten.