Voraussetzungen
Voraussetzung zur Teilnahme an dem Präventivprogramm sind erste gesundheitliche Beeinträchtigungen, die noch keinen Krankheitswert haben, wie etwa häufig wiederkehrende Schmerzen, beginnende psychische Beeinträchtigungen, ernste Probleme mit dem Gewicht oder dem Stoffwechsel.
Als erste gesundheitliche Beeinträchtigungen nach dem Rahmenkonzept gelten:
- Beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane
- Beginnende Funktionsstörungen der inneren Organe
- Psychische Beeinträchtigungen
Als Hinweise hierfür werden folgende Aspekte gewertet:
- Auffällige AU-Zeiten (analog zu § 84 Abs. 2 SGB IX)
- auffällige Medikation
- längerfristige oder rezidivierende Schmerzproblematik
- Probleme mit Gewicht/Ernährung/Stoffwechsel
Gesundheitlich bedeutsame Einflussfaktoren aus dem Arbeitsumfeld können sein:
- Die Arbeitsinhalte (Art und Umfang der Tätigkeit, z.B. starke körperliche Belastungen
- psychische Belastungen, Verantwortung für Personen und Sachwerte
- die Arbeitsumgebung (z.B. Lärm)
- die Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitsverdichtung, Wechselschichtarbeit)
- psycho-soziale Komponenten (z.B. Führungsstil, Betriebsklima)
- die Arbeitsmittel (z.B. Bildschirmtätigkeit)
Zudem können relevante Einflussfaktoren auch die Verknüpfung von personenbezogenen und belastenden äußeren Faktoren darstellen:
- der regelmäßige Umgang mit emotional belastenden Situationen im Berufsleben
- die Angst vor Arbeitsplatzverlust
- schwierige persönliche Lebensumständen (z.B. die Pflege von Angehörigen oder private Überschuldung)
Wichtig für den Zugang zu entsprechenden Leistungen ist, ob eine Ausgangslage vorliegt, die eine frühzeitige Intervention rechtfertigt, um einer Gefährdung der Erwerbsfähigkeit entgegen zu wirken.
Selbstverständlich beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen zu diesem Gesundheitsprogramm.