Ambulante pneumologische Rehabilitation
Wo kann eine Rehabilitation beantragt werden?
- Für Patienten im erwerbsfähigen Alter und für alle onkologischen Patienten übernimmt i.d.R. die Rentenversicherung die Kosten der Maßnahme. Antragsformulare sind bei der Rentenversicherung oder im Internet erhältlich (www.deutsche-rentenversicherung.de). Der Patient füllt das Antragsformular aus und der behandelnde Arzt erstellt auf dem beiliegenden Befundbogen einen Bericht.
- Für Patienten, die das Rentenalter erreicht haben übernimmt i.d.R. die Krankenkasse die Kosten der Rehabilitationsmaßnahme. Der Arzt stellt mit dem Formular Nr. 61 die „Verordnung von med. Rehabilitation“ aus.
- Für Patienten, die in Folge eines Berufs- oder Wegeunfalls erkrankt sind, übernimmt der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme. Genehmigungen werden entsprechend der Empfehlung von behandelnden Durchgangsärzten oder Gutachtern erteilt.
- Für Privatpatienten besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Rehabilitation. Der Pflegekostentarif ist im RehaCentrum erhältlich und kann zur Unterstützung des Antrages ergänzend bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
Ihr Weg zur medizinischen Rehabilitation
Termin beim Haus- oder Facharzt
Ausfüllen der Antragsformulare
Bewilligung der Maßnahme und Absprache eines Aufnahmetermins
Einladung durch das RehaCentrum Hamburg
Klärung letzter Fragen: +49 40 / 25 30 63-808
Beginn der Heilbehandlung
Ihr Weg zur medizinischen Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt
Krankenhausaufenthalt
Kontakt mit dem Sozialdienst
Absprache eines Aufnahmetermins
Einladung durch das RehaCentrum Hamburg
Klärung letzter Fragen: +49 40 / 25 30 63-808
Beginn der medizinischen Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung)